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Mitseglervereinbarung regelt Kosten und Haftung
Damit
schon vor dem Törn alle klarsehen
Ein Unglück auf See ist
schnell passiert, und deshalb gehört es zu den vornehmsten Aufgaben des
Skippers auf einem Charterschiff, Crewmitglieder beizeiten über Haftungsrisiken
aufzuklären.
Als kleine Hilfestellung haben wir eine Mitseglervereinbarung
ausgearbeitet, mit deren Hilfe sich die am Törn Beteiligten verpflichten,
Kosten zu übernehmen und auf bestimmte Ersatzansprüche als Folge leichter
Fahrlässigkeit zu verzichten (siehe auch Pkt. 5).
Grundsätzlich schützt eine Mitseglervereinbarung vor Ansprüchen
untereinander, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind. Vorsätzlich
verursachte Schäden sind allerdings ausgeklammert. Für Sach- oder
Personenschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Skippers oder eines
Crewmitglieds entstehen, kann gegenseitige Haftung nur durch eine
sogenannte Individualvereinbarung ausgeschlossen werden. Ihr dürfen nach
dem AGB-Gesetz keine vorformulierten Vertragsbedingungen zugrunde liegen,
sie müssen vielmehr für jeden Fall extra ausgehandelt werden. Welche
Vereinbarung greift, ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
entscheiden Gerichte immer im Einzelfall. Totalen Schutz verspricht keine
Vereinbarung: Wenn Dritte durch die Vereinbarung betroffen werden, können
sie diese in begründeten Fällen angefechten.
Sofern nichts Außergewöhnliches passiert, kann die Mitseglervereinbarung in
der Schublade bleiben. Denn fahrlässig verursachte Sach- und
Personenschäden werden heute in der Regel von der Bootseigner-Haftpflicht
abgedeckt. Haftpflichtschäden der Crewmitglieder untereinander sind aber
nicht generell mitversichert. Ein besonderes Risiko trägt immer der
Charter-Skipper, denn er haftet als möglicher Schadensverursacher mit
seinem gesamten Vermögen und darüber hinaus, etwa wenn bei der Kasko- und
Haftpflichtversicherung der gecharterten Yacht etwas nicht stimmt. Schutz
verspricht allein eine Skipperhaftpflicht.
Mitseglervereinbarung
für den Segeltörn vom
.............................. bis zum ................................
auf der Segelyacht
..................................................................
mit Ausgangshafen
.................................................................,
bei dem die aufgeführten
Personen Mitsegler sind.
1.
............................................. &nbs
p; 5. ..............................................
2.
............................................. &nbs
p; 6. ..............................................
3. ............................................. &nbs
p; 7. ..............................................
4.
............................................. &nbs
p; 8. ..............................................
1.
Chartervertrag
Der zwischen ..................................................
und dem
Vercharterer
.................................................. geschlossene
Chartervertrag
vom
.......................... ist Grundlage dieser Vereinbarung.
Jeder Mitsegler hat eine
Kopie dieses Chartervertrages erhalten und
erkennt diesen an.
2.
Törnkosten
Die Mitsegler tragen
sämtliche Törnkosten gemeinsam zu gleichen Teilen. Dies sind insbesondere
die Charterkosten und die Bordkasse (zur Bordkasse gehören Kosten für
Verpflegung und Getränke an Bord, Kosten für Diesel, Hafengelder, Gebühren
usw.). Ferner sind dies aber auch Kosten, die sich aus der Nichterfüllung
des Chartervertrages ergeben können, und etwaige Kosten im Schadensfall,
soweit dafür keine Versicherung eintritt oder ein Schaden nicht vorsätzlich
von einem Mitsegler verursacht wurde.
Die Charterkosten betragen DM
..................... Jeder Mitsegler verpflichtet sich,
die auf ihn entfallende erste Rate von DM ...................... bis zum
....................
zu entrichten. Die übrigen Kosten werden frühestens bei Törnantritt fällig.
Bei Reiserücktritt eines
Mitseglers, gleich, aus welchem Grund, zahlt dieser seinen Anteil an den
Charterkosten, soweit dafür nicht eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
eintritt oder die übrigen Mitsegler darauf ausdrücklich verzichten.
3.
Schiffsführer
Verantwortlicher
Schiffsführer ist .................................................
Der Schiffsführer versichert, daß er die notwendigen Erfahrungen,
Kenntnisse und Qualifikationen besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor
sicher zu führen. Er weist die Mitsegler in die Bedienung der Yacht ein und
führt eine gründliche Sicherheitseinweisung durch.
4.
Pflichten der Mitsegler
Jeder Mitsegler beachtet die
Anweisungen des Schiffsführers und informiert ihn (beziehungsweise den
jeweiligen Wachführer) in unklaren Situationen. Jeder Mitsegler achtet
selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf Rettungsweste
und Lifebelt.
5.
Haftungsausschluß
Jeder Mitsegler fährt auf
eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und
Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen Mitsegler und den Eigner,
sofern dieser Mitsegler ist, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit
verursacht wurde. Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit Schäden von
einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder vorsätzlich verursacht
wurden.
6.
Gültigkeit der Vereinbarung
Sollten Teile dieser
Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die
Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches
gilt, wenn sich herausstellt, daß die Vereinbarung eine Regelungslücke
enthält. Anstelle des unwirksamen/undurchführbaren Teils oder zur
Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, daß sie
dem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt. Streitigkeiten beurteilen
sich nach deutschem Recht.
Ort, Datum und Unterschriften
der Mitsegler
1.
................................................ &
nbsp; 5. .................................................
2.
................................................ &
nbsp; 6. .................................................
3.
................................................ &
nbsp; 7. .................................................
4.
................................................ &
nbsp; 8. .................................................
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